Der Führerschein der Klasse B gehört für die meisten jungen Menschen zu den wichtigsten Dokumenten im Leben. Der eigene Führerschein symbolisiert die individuelle Freiheit, die Überwindung von grossen Entfernungen, kurz, der Autoführerschein gehört zum Erwachsenwerden genauso dazu wie der erste Kuss.
Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren dieser Fahrzeuge:
- gilt für alle Kfz bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht mit max. 9 Sitzplätzen, außer Krafträder
- erlaubt es auch mit Anhänger zu fahren, aber folgendes ist unbedingt zu beachten:
- das Zugfahrzeug muss natürlich der Klasse B entsprechen (siehe oben)
- der Anhänger darf entweder max. 750 kg zul. Gesamtgewicht haben oder die zwei folgenden Dinge müssen beide gegeben sein:
- das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten
- die Summe der zul. Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3500kg nicht überschreiten
- schließt die Führerscheinklassen M, L und S mit ein (siehe „Roller & Co.“)
Mindestalter
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18 Jahre (*)
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Theorie Grundstoff á 90 Min.
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12
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Theorieunterricht klassenspezifischer Stoff á 90 Min.
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2
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praktische Übungsstunden á 45 Min.
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je nach Bedarf
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Sonderfahrten Überland á 45 Min.
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5
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Sonderfahrten Autobahn á 45 Min.
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4
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Sonderfahrten Nachtfahrt á 45 Min.
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3
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theoretische Prüfung
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30 Min.
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praktische Prüfung
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45 Min.
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Der Führerschein Klasse BE
Die Führerscheinklasse BE erlaubt es, mit Anhängern zu fahren, für die der Führerschein Klasse B nicht ausreicht.
Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein der Klasse B. Es müssen
Übungsstunden belegt werden, bis das An- und Abhängen sowie das
vorwärts- und rückwärtsfahren mit dem Zug beherrscht wird.
Folgende
Pflichtstunden mit Anhänger sind zu absolvieren:
Weiterer Theorie-Unterricht oder eine theoretische Prüfung findet bei Klasse BE nicht statt.